Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit
Antragsformulare und Informationen zu Freistellung und Verdienstausfall
Ehrenamtliche JugendleiterInnen können für ihr Engagement von der Arbeit freigestellt werden und ggf. auch Verdienstausfall beantragen.
Ab 16 Jahren kann sich man zum Beispiel für die Leitung einer Bildungsmaßnahme, eines Zeltlagers oder bei Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen von der Arbeit freistellen lassen. Im Moment ist dies für höchstens 15 Arbeitstage und maximal 4 Veranstaltungen im Jahr möglich. Allerdings ist das eine "Soll-Bestimmung" und kein Gesetz, dein Arbeitgeber muss dem also zustimmen.